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Fachgebiete der Patentanwälte


Kompetente Partner für wirtschaftlichen Erfolg

Ein etabliertes Team langjährig bewährter Patentanwälte verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz nicht
nur im Umgang mit einem breiten Spektrum von multinationalen Großunternehmen, mittelständischen Betrieben,
Universitäten, Forschungsinstituten und Professoren sowie Einzel-Erfindern im In- und Ausland, sondern auch
über Kenntnisse in einem ausgedehnten technischen Umfeld vom Maschinenbau und der Elektrotechnik,
der Chemie, dem Erdöl- und dem Pharmawesen bis zur softwaregesteuerten Mess- und Produktionstechnik
sowie der Halbleiter- und Biotechnologie.

Unsere international tätigen Patentanwälte sind ständig konfrontiert mit neuestem Wissensstand; ein
”Ruhestand” im Eindringen in die Materie von Innovationen ist für Patentanwälte nicht denkbar.
Wirtschaftliches Mitdenken ist für einen Freiberufler selbstverständlich gleichfalls ein wichtiges Moment:
Der anwaltliche Fachmann ist nicht etwa bloß Verwalter wissenschaftlicher Leistungen, sondern Unternehmens-
berater auch für kommerzielle Aspekte: er hilft mit, den innovativen Markterfolg von Unternehmen rechtlich
abzusichern und Strategien rund um den gewerblichen Rechtsschutz zu entwerfen, zu strukturieren und
durchzusetzen. Unsere Patentanwälte erfüllen auch gutachterliche und streitschlichtende Aufgaben.

Zu unserer Philosophie gehört die schnelle und effektive Streitbeilegung und unser Team verfügt über gute
Erfahrungen in den Bereichen der Verhandlung, der Streitbeilegungsgutachten, der Schiedsgerichtbarkeit und
der Mediation.

Es versteht sich, dass der in Deutschland auch zum ”Markenanwalt” ausgebildete und geprüfte Patentanwalt
seine Mandanten versiert auch auf dem Wege einer erfolgsorientierten Markenpolitik tatkräftig begleitet und
sie dabei unterstützt, den ”Markenklau” durch Konkurrenten abzuwehren und gezielte Markenstrategien
auszuarbeiten und abzusichern.

Zum Aufgabengebiet des Patentanwalts zählt auch die rechtliche Absicherung neuer Designs, welche das
äußere Erscheinungsbild der Produkte prägen, durch Geschmacksmusterschutz.
Dabei verfügt eine langjährig tätige Patentanwaltskanzlei über ein Netz von intensiv gepflegten Auslands-
verbindungen zu assoziierten Auslandsanwälten. Internationalität ist auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Handeln.

Für diese und andere Tätigkeiten auf diesem Gebiet behält der freiberufliche Anwalt im Unterschied zum
”Industrieanwalt” aber seine Unabhängigkeit von einzelnen Konzerninteressen. Er haftet als unabhängiges
Organ der Rechtspflege für seine Dienstleistungen. Selbst Großunternehmen, die eine eigene Rechts- und
Patentabteilung haben, schalten oft freiberufliche Patentanwälte als ”Stabsstelle außer Haus” für wichtige
Sachen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ein, weil sie deren Unabhängigkeit schätzen.

Wussten Sie übrigens, dass der deutsche Patentanwaltstitel staatlich geschützt ist und die längsten Studien-
und Ausbildungszeiten aller Berufe in Deutschland und auch aller vergleichbarer Anwaltsberufe weltweit
verlangt, ehe die Staatsprüfung absolviert werden kann? Kein Wunder, dass es im gesamten Deutschland mit
etwa 80 Millionen Einwohnern nicht mehr als nur etwa 2200 Patentanwälte gibt.

Neben seiner Tätigkeit als Berater und Gutachter auf dem Gesamtgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes,
also auch für Marken und Design, ist der Patentanwalt in Deutschland vertretungsberechtigt vor dem Deutschen
Patentamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundessortenamt und in Patentnichtigkeitsklagen auch vor dem
Bundesgerichtshof. Er nimmt auch Mandanteninteressen vor den Kartellbehörden und Schiedsstellen wahr.

Im übrigen sind die Mitglieder unserer Patentanwaltssozietät auch zur internationalen Vertretung sowohl beim
Europäischen Patentamt in München als auch beim Europäischen Gemeinschaftsmarken- und -geschmacks-
musteramt in Alicante und der internationalen Behörde WIPO in Genf zugelassen. Einige unserer Sozien waren
oder sind schließlich auch in nationalen und internationalen Organisationen, wie der ECTA, sowie in der
Prüfungskommission für Patentanwälte und als ehrenamtlicher Richter am Landgericht München tätig.

Der Patentanwalt ist daher kompetenter Partner auf dem gesamten Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes.


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