Das Logo
Die Marke unserer Anwaltskanzlei
In Anwaltskreisen war es üblich, sich auf Briefköpfen in vornehmer Zurückhaltung zu üben und jeglichen
Anschein einer reklamehaften Aufmachung zu vermeiden, während britische Kollegen bei Anwaltszusammen-
schlüssen die Anfangsinitialen der Namensträger groß herausstellten.
Unter den Sozien machte man sich 1994 Gedanken darüber, auf welche Weise man sich optisch (in Form
einer Corporate Identity) von anderen Kanzleien besser unterscheiden könnte. In Anlehnung an den englischen
Ausdruck ”Claim”, den sich Siedler im ”Wilden Westen” Amerikas im 19. Jahrhundert absteckten und den
Patentanwälte weltweit zur Beanspruchung einer zu schützenden Erfindung verwenden, wurde der Viereck-
Zaun bzw. das Kastell als Schutzsymbol zum Kanzleilogo konzipiert. Schmale Kanäle nach draußen sind ein
Zeichen für einen Austausch mit dem Umfeld (und umgekehrt). Natürlich bot sich ”blau” als Kennfarbe der
Patentanwaltschaft für die neue Markenkreation an.
Das Logo wurde inzwischen auch durch die deutsche Marke 394 06 987 und später durch die Europäische
Gemeinschaftsmarke 32 789 geschützt.

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