Geschmacksmuster

Der Schutz des Produktdesigns hält sklavischen Nachbau in Grenzen
Kaufentscheidungen werden nicht nur auf dem Gebiet der modischen Bekleidung vom Auge mitbestimmt.
Selbst wenn man über guten Geschmack streiten kann, werden für Designermöbel, gestylte Sportwagen und
formschöne Beleuchtungskörper gern höhere Preise gezahlt als für 08/15-Erzeugnisse. Gerade weil der Käufer
das technische Innenleben des Produkts häufig nicht zuverlässig erfassen kann, sind gefällige körperliche
und/oder farbige Designs oft ausschlaggebend für die Kaufentscheidung.
Hohe Investitionskosten werden geradezu verschenkt, wenn nicht auf die rechtzeitige Geschmacksmusteran-
meldung geachtet wurde. Die Eintragung eines als deutsches Geschmacksmuster bis zu 25 Jahre dauernden
Schutzrechts erfolgt ohne patentamtliche Prüfung auf Neuheit und Eigenart, die sogenannte
”schöpferische
Gestaltungshöhe”, durch welche sich die Design-Innovation vom Bekannten deutlich
unterscheiden muss.
Diese Prüfung wird – oft unter Hinzuziehung von Gutachtern – erst im Falle von Klagen
gegen Verletzer des
Geschmacksmusters von den ordentlichen Gerichten vorgenommen.
Da sich die Form und das Aussehen von Produkten oft ändert, ist auch die Anzahl von Geschmacksmuster-
anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt vergleichsweise hoch. 2009 wurden etwa 45.000 Neu-
anmeldungen eingereicht. Ein Zeichen dafür, dass nicht nur Großbetriebe, sondern auch viele kleine Hand-
werker auf den Zug des Produktdesignschutzes aufspringen.
Falls sich der Schutz auch auf andere Länder erstrecken soll, kann auch innerhalb von sechs Monaten nach
dem Anmeldetag eine internationale Geschmacksmusteranmeldung
bei der betreffenden Organisation WIPO
in Genf eingereicht werden. Europäische Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen können nunmehr
ebenfalls eingereicht werden. So wurden 2009 etwa 19.000 Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet.
Empfehlenswert kann es im übrigen sein, sich schon während der Designentwicklung einen Überblick über
geschützte Geschmacksmuster zu verschaffen, um einerseits die genügende Eigenart des eigenen
Neu-
produkts sicherzustellen, andererseits aber zu verhindern, dass dieses in Geschmacksmusterrechte
anderer
eingreift. Patentanwälte helfen auch bei solchen ”Vorabrecherchen”.
Eine Variante des Geschmacksmusterschutzes bietet der sogenannte ”Topographieschutz”, durch den neue
dreidimensionale Strukturen von Leiter- und Bauelementanordnungen auf Halbleiter-Mikrochips bis zu zehn
Jahre lang geschützt werden können. Auch hier ist die Anmeldung beim Patentamt bis spätestens zwei Jahre
nach der ersten Verwertung vorzunehmen.

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