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Diensterfindungen

Wie verhält sich der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei Diensterfindungen?

Das deutsche Arbeitnehmererfindergesetz regelt die Ansprüche von Diensterfindern einerseits und die
Ansprüche von Arbeitgebern in Deutschland andererseits. Vielfach werden auf beiden Seiten wichtige und
sogar gesetzlich vorgeschriebene Verhaltensweisen übersehen, die oftmals erst Jahre später zu Auseinander-
setzungen zwischen den Parteien führen.

Obwohl beim Deutschen Patent- und Markenamt eine ”Schiedsstelle” zur Regelung solcher Fragen vor dem
Einschalten ordentlicher Gerichte eingerichtet ist, holen sich die Beteiligten oftmals Rat bei versierten
Patentanwälten, die aufgrund ihrer auch industriellen Ausbildungszeit und Tätigkeit in Betrieben gezielte
Vorschläge zur gütlichen Einigung machen können. Der Patentanwalt kann hierbei nicht nur als ”Gutachter”,
sondern auch als Vertreter für eine der betreffenden Parteien gegenüber der anderen in außeramtlichen
Verfahren, in patentamtlichen Schiedsstellenverfahren oder vor den ordentlichen Gerichten (dort zusammen
mit einem Rechtsanwalt) auftreten.

Der Gesetzgeber plant eine Novellierung und Vereinfachung des Arbeitnehmererfinderrechts in Deutschland.


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