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Recherchen und Überwachungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Insbesondere im Rahmen von Neugründungen von Firmen machen Firmeninhaber und Geldgeber hinsichtlich
des Schutzes von geistigen Eigentum negative Erfahrungen. Erhebliche Innovationen gehen nur deshalb
verloren, weil gegen neu eingeführte
Produkte oder deren Produktnamen von Inhabern älterer technischer
Schutzrechte, Marken oder Geschmacksmustern erfolgreich vorgegangen wird. Die ”Jungunternehmer” hatten
sich nicht rechtzeitig über das Bestehen
solcher Schutzrechte informieren lassen und das Geld an der falschen
Stelle investiert.
Patentanwälte verfügen über ein Instrumentarium, das die Erstellung von Recherchen nach bestehenden
Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Geschmacksmustern und anderen Schutzrechten notfalls innerhalb
weniger Stunden oder Tage sicherstellt. Hierzu dienen nicht nur Datenbankabfragen, sondern auch die Abfrage
und die Einsicht in beispielsweise an den Patentämtern oder anderen Auslegestellen ausliegender Patent-
literatur.
Darüber hinaus bietet es sich jedoch auch bei Bestehen eigener Schutzrechte an, neue Publikationen ständig
zu überwachen, um rechtzeitig über das Erscheinen von Konkurrenzschutzrechten informiert zu werden und
Einspruch oder Widerspruch gegen Rechtsmittel bei den Patent- und Markenämtern einreichen zu können.
Auch die Forschungs-
und Entwicklungsabteilungen von Industrieunternehmen schätzen, wenn Patentanwälte
oder andere Überwachungsinstitute laufend über neu publizierte Marken- oder Patentanmeldungen berichten,
welche das
betreffende Sachgebiet berühren. Die Duldung fremder Rechte über einen längeren Zeitraum kann
zur
Verwirkung des eigenen Rechts führen.
Der Patentanwalt ist daher auch ”Stabsstelle für Informationen” der betreffenden Mandanten. Dabei steht
der Kostenaufwand meistens bei weitem in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der bei einem Verzicht auf
derartige Recherchen oder Überwachungen möglich ist.

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